Einfache Feststellung der Gemeinnützigkeit
Christliche Gästehäuser Willingen e. V. ist als gemeinnützige Einrichtung (nach § 52 und 53) anerkannt. Die steuerlichen Vergünstigungen, die wir dadurch erhalten, geben wir selbstverständlich an Gäste weiter, die die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit erfüllen und die Zwecke des Vereins fördern.
Um festzustellen, ob die gemeinnützigen Preise auch auf Sie zutreffen, können Sie ganz einfach unser Formular nutzen:
Hier finden Sie weitere Informationen zur Gemeinnützigkeit: